Es gibt viele gute Gründe, in der Kirche zu sein. Und es gibt unterschiedliche Beweggründe, über eine Kirchenmitgliedschaft nachzudenken.
Sie möchten …
- einfach dazugehören?
- im Glauben Halt finden
- sich ehrenamtlich engagieren
- Ihre Gemeinde unterstützen
- eine Patenschaft übernehmen
- Kinder taufen lassen
- kirchlich heiraten
- bei der Kirche angestellt werden
Was immer Sie bewegt, den Weg (wieder) in die Kirche zu suchen – Sie sind in Ihrer evangelischen Kirche sehr herzlich willkommen! Ob Sie mit dem Gedanken spielen, zum ersten Mal einer Kirche anzugehören oder ob Sie überlegen, Ihre Mitgliedschaft zu erneuern und wieder einzutreten: In jedem Fall ist der Schritt in die Kirche unbürokratisch und einfach.
Zu jedem (Wieder-)Eintritt gehört ein Gespräch. Keine Angst, es ist keine Glaubensprüfung. Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Das Aufnahmegespräch dient Ihrer eigenen Information, übrigens auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur orientieren wollen. Fragen Sie dabei ruhig, was Sie immer schon über den Glauben und die Kirche wissen wollten. Sie können auch ein persönliches Thema ansprechen.
Bringen Sie zum Gespräch Ihren Personalausweis mit – beim Wiedereintritt möglichst auch die Taufbescheinigung und (wenn vorhanden) einen Beleg des Kirchenaustritts.
Ein Meldebogen wird ausgefüllt, dazu wird Name, Adresse, Geburtsdatum und die Auskunft darüber, wann und wo Sie getauft sind, benötigt. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied einer Ortsgemeinde und gehören damit zur Evangelischen Kirche.
Sie bekommen Ihren Eintritt sofort bestätigt, alle anderen Formalitäten übernehmen wir.
Vereinbaren Sie einfach ein Informationsgespräch mit Pastorin Agnethe Krarup. So lassen sich alle Fragen, die Sie zum Thema Kirchenmitgliedschaft oder Wiedereintritt bewegen, schnell und persönlich klären.
Wenn Sie bereits getauft sind, gilt diese nach wie vor. Eine erneute Taufe ist nicht nötig.
Wenn Sie noch nicht getauft sind: Menschen jeden Alters sind zur christlichen Taufe eingeladen. In einem Gespräch mit der Pastorin können Sie auch dazu unverbindlich mehr erfahren.
Gebühren werden für den Eintritt in die Kirche nicht erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats werden Sie kirchensteuerpflichtig. Neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer kommen dann der kirchlichen Arbeit zugute. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt. Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, ist Ihre Kirchenmitgliedschaft kostenfrei. Sie können die Kirche aber gern mit einem freiwilligen Beitrag unterstützen.